Behörden, Ämter und Dienstleistungen
Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.
Ansprechpartner im Landratsamt Kulmbach
Kai Himmel
Führerscheinstelle
Telefon | 09221 / 707-360 |
Telefax | 09221 / 707-95360 |
himmel.kai@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | 032 |
tätig für | 232 Führerscheinwesen |
Cornelia Kastner
Führerscheinstelle
Telefon | 09221 / 707-370 |
Telefax | 09221 / 707-95370 |
kastner.cornelia@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | 032 |
tätig für | 232 Führerscheinwesen |
Theresa Kießling
Fachbereichsleiterin
Führerscheinstelle
Telefon | 09221 / 707-371 |
Telefax | 09221 / 707-95371 |
kiessling.theresa@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | 032 |
tätig für | 232 Führerscheinwesen |