Behörden, Ämter und Dienstleistungen
Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs
Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 67 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG).
Die Anschrift der Betriebsstätte ist der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich anzuzeigen. In Bayern sind die Veterinärabteilungen der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) zuständig. Pharmazeutische Unternehmen und Pharmagroßhändler dürfen Tierarzneimittel nur dann an Tierärzte abgeben, wenn ihnen eine Bescheinigung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass sie ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind (§ 47 Abs. 1 a AMG).
Den Anforderungskatalog arzneimittelrechtlicher Vorschriften für Tierärzte finden Sie unter "Weiterführende Links".
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.
Ansprechpartner im Landratsamt Kulmbach
Dr. Astrid Gräbner
Telefon | 09221 / 707-704 |
Telefax | 09221 / 707-95704 |
graebner.astrid@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | Z 002 |
tätig für | 31 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Verbraucherschutz |
Dr. Andreas Koller
Sachgebietsleiter
Telefon | 09221 / 707-709 |
Telefax | 09221 / 707-95709 |
koller.andreas@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | Z 002 |
tätig für | 31 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Verbraucherschutz |
Bernhard Schurr
stellvertretender Sachgebietsleiter
Telefon | 09221 / 707-702 |
Telefax | 09221 / 707-95702 |
schurr.bernhard@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | Z 005 |
tätig für | 31 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Verbraucherschutz |