Behörden, Ämter und Dienstleistungen
Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch ist ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.
Ansprechpartner im Landratsamt Kulmbach
Brigitte Günther-Vießmann
Telefon | 09221 / 707-461 |
Telefax | 09221 / 707-95461 |
viessmann.brigitte@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | 234 |
tätig für | 33 Baurecht (Bauleitplanung, Bauordnung und Denkmalpflege) |
Ulrich Wagner
Sachgebietsleiter
Telefon | 09221 / 707-430 |
Telefax | 09221 / 707-95430 |
wagner.ulrich@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | 232 |
tätig für | 33 Baurecht (Bauleitplanung, Bauordnung und Denkmalpflege) |