Behörden, Ämter und Dienstleistungen
Tierschutz; Anordnung
Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen Kreisverwaltungsbehörden Anordnungen erlassen.
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann zur Beseitigung festgestellter Verstöße oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Tierschutzgesetz unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit anordnen, dass
- der Halter erforderliche Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des § 2 TierSchG trifft,
- Tiere dem Halter fortgenommen und bis zur Verbesserung der Haltungsbedingungen auf dessen Kosten anderweitig untergebracht werden,
- Tiere veräußert werden,
- Tiere auf Kosten des Halters unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden,
- keine Tiere oder keine Tiere einer bestimmten Art mehr gehalten oder betreut werden dürfen,
das Halten oder Betreuen von Tieren einer bestimmten oder jeder Art von der Erlangung eines entsprechenden Sachkundenachweises abhängig gemacht wird, - Tierversuche eingestellt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.
Ansprechpartner im Landratsamt Kulmbach
Jürgen Geyer
Telefon | 09221 / 707-705 |
Telefax | 09221 / 707-95705 |
geyer.juergen@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | Z 004 |
tätig für | 31 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Verbraucherschutz |
Heinrich Hardt
Telefon | 09221 / 707-316 |
Telefax | 09221 / 707-95316 |
hardt.heinrich@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | 008 |
tätig für | 30 Öffentliche Sicherheit, Katastrophenschutz, Gewerbewesen, Jagdrecht |
Dr. Stephanie Rach
Telefon | 09221 / 707-701 |
Telefax | 09221 / 707-95701 |
rach.stephanie@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | P 115 |
tätig für | 31 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Verbraucherschutz |
Bernhard Schurr
stellvertretender Sachgebietsleiter
Telefon | 09221 / 707-702 |
Telefax | 09221 / 707-95702 |
schurr.bernhard@landkreis-kulmbach.de | |
Raum | Z 005 |
tätig für | 31 Veterinärwesen, Lebensmittel- und Verbraucherschutz |