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Leader-Kriterien

Eine der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Projektumsetzung und damit auch der Erreichung der im REK formulierten Ziele für die Förderperiode ist eine sorgfältige Projektauswahl. Dem Vorstand der LAG Kulmbacher Land e.V. kommt die Aufgabe zu, die Projekte auszuwählen, die zur Umsetzung gelangen sollen, und, zu entscheiden in welcher Höhe diese mit Fördermitteln unterstützt werden.

Die nachfolgend vorgestellten Auswahlkriterien der LAG Kulmbacher Land e.V. sollen drei Funktionen erfüllen:

  • Die Auswahl von Projekte zu erreichen, die einen Beitrag zu den Zielen des REK leisten.
  • Die zur Verfügung stehenden knappen Ressourcen möglichst gerecht zu verteilen.
  • Den Mitgliedern des Auswahlgremiums eine Richtschnur bei der Arbeit bieten.

Stufen des Auswahlprozesses

Bevor ein Projekt durch die Mitglieder des LAG-Vorstandes nach den Kriterien der LAG bewertet wird, hat es drei Schritte der Vorprüfung zu durchlaufen:
In einem ersten Schritt der Projektauswahl wird geprüft, ob das Projekt bzw. der Antragsteller die Fördermittel tatsächlich benötigt. (Vermeidung des Mitnahmeeffekts).

In einem zweiten Schritt werden eingereichte Projektvorschläge daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich am besten dem LEADER-Programm zuzuordnen sind, oder ob es dafür andere evtl. geeignetere Förderprogramme gibt.

In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob das eingereichte Projekt den Kriterien von LEADER zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes entspricht, und zwar folgendermaßen:

Das Projekt:

  • ist im Gebiet der LAG gelegen (Ausnahmefall: ganz oder teilweise außerhalb des LAG-Gebietes, aber diesem dienend bzw. ein Bestandteil eines vernetzten Konzeptes),
  • hat eine besondere Bedeutung oder nachvollziehbaren Nutzen für das LAG-Gebiet,
  • wird unter Einbindung der Bevölkerung über die LAG (`bottom up´) durchgeführt
  • leistet einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Kultur/Soziales)
  • hat eine klare Zuordnung zu einem REK Handlungs- oder Kooperationsfeld,
  • leistet einen Beitrag zur Umsetzung der integrierten regionalen Entwicklungsstrategie der LAG,
  • wird vom entscheidungsbefugten LAG-Gremium (aufgrund der nachfolgenden Kriterienprüfung) positiv beurteilt, die Beantragung über LEADER wird beschlossen.

Folgende übergeordnete Kriterien muss nach den LEADER-Richtlinien ein Projekt erfüllen:

Das Projekt

  • ist im Gebiet der einer ausgewählten LAG gelegen.
  • hat eine besondere Bedeutung oder nachvollziehbaren Nutzen für das LAG- Gebiet.
  • wird unter Einbindung der Bevölkerung über die LAG und dem Bottom-Up-Ansatz durchgeführt
  • leistet einen positiven bzw. zumindest neutralen Beitrag zur Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Kultur/Soziales)
  • hat eine klare Zuordnung zu einem REK- Handlungsfeld
  • leistet einen Beitrag zur Umsetzung der integrierten regionalen Entwicklungsstrategie der LAG