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Entscheidungsfindung und LAG-Zustimmungsbeschluss

Projektträger wenden sich zunächst an die Geschäftsstelle der LAG Kulmbacher Land e.V. im Landratsamt Kulmbach. Der dortige Mitarbeiter Herr Klemens Angermann bespricht mit dem Projektträger die Projektidee und berät ihn hinsichtlich der Förderfähigkeit nach LEADER bzw. weist - falls die Förderfähigkeit nicht gegeben ist – auf eventuell vorhandene andere Fördermöglichkeiten hin. Besteht die Möglichkeit einer LEADER-Förderung wird das Projekt dem LAG-Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.

Fällt diese Entscheidung positiv aus, kann der Projektträger mit diesem Beschluss einen Förderantrag nach LEADER beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Münchberg einreichen, welchen für das LEADER-Programm in Oberfranken zuständig ist. Dieses entscheidet das endgültig über die Förderung.

In der Praxis werden die Projekte bereits im Vorfeld eng mit der Förderstelle in Wunsiedel / Bayreuth abgestimmt, sodass nach einem positiven LAG-Beschluss und unter Einhaltung der notwendigen Formalien in der Regel von einer Förderung ausgegangen werden kann.

In der LAG-Vorstandssitzung am 08.05.12 hat das Gremium im Sinne des REKs und der Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe drei einstimmige Zustimmungsbeschlüsse gefasst: