Geflügelpest / Aviäre Influenza (AI)

2024 wurden in Bayern bislang nur vereinzelte Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln festgestellt. Auch Deutschland- und EU-weit sind deutlich weniger Infektionen mit hochpathogenen aviären Influenzaviren (HPAIV) zu verzeichnen als im gleichen Vorjahreszeitraum.

In seiner Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 12.04.2024 stuft das FLI das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Hausgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als moderat ein. Diese Einschätzung gilt auch für Bayern. Jedoch können weitere HPAI-Fälle in den kommenden Wochen und Monaten vereinzelt auftreten.

Vogelgrippe im Landkreis Kulmbach

Entsprechende Vorsichtsmaßnahmen sind weiterhin geboten. Zum Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von hochpathohenen aviären Influenzavirus (HPAIV)-Infektionen sind die Überprüfung und konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb und die Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen nach den Vorgaben der Geflügelpestverordnung entscheidend.

Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel, sollten weiterhin den Veterinärbehörden gemeldet werden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) führt ganzjährig Monitoring-Untersuchungen bei solchen verendet aufgefundenen Wildvögeln durch.

Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest

Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände weitest möglich zu minimieren, wurde es notwendig,

  • die Abgabe von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Reisegewerbe durch diese Allgemeinverfügung zu beschränken.
  • zur bayernweiten Sicherstellung verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen eine Allgemeinverfügung bzgl. betriebsbezogener Biosicherheitsmaßnahmen, dem Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art sowie das Fütterungsverbot von Wildvögeln zu erlassen.

Nach eingehender Risikobewertung konnte das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art per Allgemeinverfügung aufgehoben werden.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

Kontakt zum Veterinäramt im Landratsamt Kulmbach

Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes unter der Telefonnummer 09221/707-707 oder per Mail an veterinaeramt@Landkreis-Kulmbach.de gebeten.

Das Veterinäramt im Landratsamt Kulmbach weist nochmals auf die grundsätzliche Verpflichtung zur Anzeige einer Geflügelhaltung hin: Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen, die bislang ihrer Pflicht zur Meldung noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung unverzüglich beim Veterinäramt unter Angabe der erforderlichen Daten anzuzeigen (Name, Anschrift des Halters, Art und Anzahl des im Jahresdurchschnitt gehaltenen Geflügels, Nutzungsart und Standort der Tiere, Betriebsnummer).