Inhalt:

Welche Zulassungsunterlagen benötige ich?

Außerbetriebsetzung

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Kennzeichen; siehe Hinweise am Seitenende

Wiederanmeldung

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein);Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Doppelkarte; Kennzeichen; HU-Bescheinigung; AU-Bescheinigung; siehe Hinweise am Seitenende

Anmeldung Neufahrzeuge

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Doppelkarte; EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier bzw. Datenbestätigung); siehe Hinweise am Seitenende

Umzug im Landkreis oder Eheschließung/Namensänderung

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Heiratsurkunde oder Ausweis; siehe Hinweise am Seitenende

Umzug von außerhalb in den Landkreis

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Doppelkarte; HU-Bescheinigung; Au-Bescheinigung; bisherige Kfz.-Schilder (nur wenn zugelassen); siehe Hinweise am Seitenende

Kauf eines Kfz mit unserem Kennzeichen

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Doppelkarte; HU-Bescheinigung; AU-Bescheinigung; siehe Hinweise am Seitenende

Kauf eines Kfz mit auswärtigen Kennzeichen

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Doppelkarte; HU-Bescheinigung; AU-Bescheinigung; siehe Hinweise am Seitenende

Eintragung technischer Änderung

Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Gutachten bzw. Abnahme der techn. Prüfstelle; siehe Hinweise am Seitenende

Kurzzeitkennzeichen

Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen; siehe Hinweise am Seitenende

Ausfuhrkennzeichen

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein); Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); Doppelkarte für Ausfuhrkennzeichen; HU-Bescheinigung; Au-Bescheinigung; evtl. Kaufvertrag; siehe Hinweise am Seitenende

Wichtige Hinweise:

  • Bei Leichtkrafträdern gilt die Betriebserlaubnis als Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Es werden grundsätzlich nur neue Fahrzeugdokumente – Zulassungsbescheinigung Teil I/ Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt.
  • Sie benötigen immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur mit Anmeldung oder Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts gültig).
  • Bei Zulassung auf eine Firma wird zusätzlich noch ein Handelsregisterauszug benötigt.
  • Bei Zulassung auf Selbständigkeit (firmenähnliche Zulassung) wird zusätzlich noch die Gewerbeanmeldung in Verbindung mit dem Ausweis benötigt.
  • Soll das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen werden ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich
  • Bei Zulassung eines Fahrzeuges ist es erforderlich, dass eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer mit abgeben wird. Diese können Sie entweder hier ausdrucken und dann ausgefüllt für die Zulassung mitbringen, oder aber dann direkt am Schalter bei der Zulassung mit abgeben. Hierfür müssen Sie allerdings Ihre Bankverbindungsdaten griffbereit haben.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Falle von offenen Rechnungen bei uns oder bei evtl. Forderungen des Finanzamtes keine Zulassung für Sie tätigen können. Hier muss der fällige Betrag zuerst beglichen werden.
  • Bitte beachten Sie, dass wir seit dem 01. April 2008 nur noch Versicherungsbestätigungskarten in Verbindung mit der neu eingeführten siebenstelligen EVB (elektronischen Versicherungsbestätigung) akzeptieren
    Weitere Information rund um die neue elektronische Versicherungsbestätigung
  • Bei allen anderen Vorgängen, die Sie bei uns tätigen wollen, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihnen im konkreten Fall weiterhelfen können.