Inhalt:

Aufgaben und Ziele der Gleichstellungsstelle

Unser Auftrag:

»Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.«

Art.3 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Art. 118 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern

Zur Unterstützung dieses Gesetzesauftrags hat der Freistaat Bayern 1996 das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) erlassen. In diesem Gesetz ist auch die Verpflichtung der Landkreise verankert, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Kulmbach ist

Frau Heike Söllner.

Tel. 0 92 21 / 7 07 - 1 50
Fax. 0 92 21 / 7 07 - 95 1 50
E-Mail an die Gleichstellungsstelle

Stellvertreterinnen sind:

Frau Melanie Dippold
Frau Christine Dippold

Tätigkeitsfelder innerhalb des Landratsamtes

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt im Landratsamt darauf hin, dass

  • eine ausgewogene Beteiligung von Frauen in Bereichen erreicht wird, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer
  • die Chancengleichheit von Frauen und Männern gesichert wird
  • Familie und Beruf besser zu vereinbaren sind

Die Gleichstellungsbeauftragte hat sowohl die Aufgabe, den Gesetzesvollzug zu überwachen als auch die Umsetzung des Gleichstellungskonzeptes durch eigene Initiativen zu fördern.