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Art.3 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Art. 118 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern
Zur Unterstützung dieses Gesetzesauftrags hat der Freistaat Bayern 1996 das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) erlassen. In diesem Gesetz ist auch die Verpflichtung der Landkreise verankert, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Kulmbach ist
Frau Heike Söllner.
Tel. 0 92 21 / 7 07 - 1 50
Fax. 0 92 21 / 7 07 - 95 1 50
E-Mail an die Gleichstellungsstelle
Stellvertreterinnen sind:
Frau Melanie Dippold
Frau Christine Dippold
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt im Landratsamt darauf hin, dass
Die Gleichstellungsbeauftragte hat sowohl die Aufgabe, den Gesetzesvollzug zu überwachen als auch die Umsetzung des Gleichstellungskonzeptes durch eigene Initiativen zu fördern.