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Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001, Stand: November 2011

Hausinstallationen

Da nach Vorgabe der Trinkwasserverordnung die Qualität des Trinkwassers an der Zapfstelle des Verbrauchers sichergestellt sein muss, erfolgt seit 2003 auch die Überwachung der Trinkwasser-Hausinstallationen in Einrichtungen, die Wasser an die Öffentlichkeit abgeben. Dabei handelt es sich im wesentlichen um Trinkwasserversorgungsanlagen in Krankenhäusern, Altenheimen, Kindertagesstätten, Sport- und Fitnesseinrichtungen, Schulen, Hotels, Beherbergungsbetriebe, Gaststätten und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen.

In diesen Einrichtungen wird die Hausinstallation auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, VDI-Richtlinien, DVGW-Arbeitsblätter) überprüft, sowie entsprechende Trinkwasseruntersuchungen veranlasst.

Nach § 13 (2) Trinkwasserverordnung müssen alle Anlagen der Hausinstallation, aus denen Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird, dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Soweit dem Gesundheitsamt von Ihrer Einrichtung noch keine entsprechende Anzeige vorliegt, bitten wir Sie, die Anzeige umgehend zu erstatten.

  • Ausführliche Informationen zum Thema Trinkwasserverordnung finden Sie auf dieser Seite.
  • Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir erteilen gerne Rat und Auskunft unter der Telefonnummer 09221 / 707-614 oder 707-625.
  • Das Meldeformular für Großanlagen können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen.