Inhalt:

Entsorgung bei Renovierungs-, Bau- und Abbruchmaßnahmen

Stand: August 2009

Vorbei sind die Zeiten, in denen Abfälle vermischt in der Gegend abgelagert werden konnten. Die Gesetzgebung zum Schutz unserer Umwelt verlangt heute, den Abfall zu sortieren, umweltschädliche Abfälle gesondert zu entsorgen und möglichst viele Abfälle der Verwertung zuzuführen. Vielfältig sind dabei die Abfälle, welche bei Renovierungs-, Modernisierungs- oder Abbruchmaßnahmen anfallen. Bei der Sperrmüll- und Altmetallabfuhr des Landkreises werden grundsätzlich keine solchen Abfälle mitgenommen. Diese müssen also privat und auf eigene Kosten entsorgt werden.

Dieses Merkblatt möchte dazu einen Überblick geben. (Wichtig: Maßgeblich sind die im Amtsblatt des Landkreises veröffentlichten Satzungen).

Für Fragen zu Abfällen, welche in dieser Auflistung nicht erwähnt werden oder sonstigen Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des Landkreises Kulmbach (09221 / 707-199 Herr Zenk, zenk.detlef(at)landkreis-kulmbach.de; 09221 / 707-151 Frau Flieger, flieger.ingrid(at)landkreis-kulmbach.de; oder 09221 / 707-109 Frau Dr. De Meyer, demeyer.rita(at)landkreis-kulmbach.de).

Inhalt:

1.

Vorarbeiten

4.2.

Dachstuhl

 

 

4.2.1.

Altholz unbehandelt

2.

Ausbau der Problemstoffe

4.2.2.

Altholz behandelt

 

 

4.2.3.

Dachpappe

2.1.

Asbesthaltiger Bauschutt

4.2.4.

Fenster/Türen mit Glas; Glas

2.2.

Belastetes Erdreich bzw. Bauschutt

4.2.5.

Metall

2.3.

Teerhaltiger Straßenaufbruch

 

 

2.4.

Sonstige Problemabfälle

5.

Abriss

3.

Ausräumen des Gebäudes

5.1.

Erdaushub unbelastet

 

 

5.2.

Bauschutt unbelastet

3.1.

Brauchbares Inventar

5.3.

Erdaushub/Bauschutt belastet

3.2.

Unbrauchbares Inventar

5.4.

Bituminöser Straßenaufbruch

 

 

5.5.

Mineralische Dämmmaterialien

4.

Rückbau

5.6.

Restmüll/Sperrmüll

4.1.

Dachabdeckung

6.

Sortierung

4.1.1.

Asbestzement (Eternit)

 

 

4.1.2.

Ziegel

7.

Transport

4.1.3.

Schiefer

 

 

4.1.4.

Bitumenwellplatten (Ondoline)

8.

Allgemeine Hinweise

4.1.5.

Blech

 

 

Schon vor dem eigentlichen Abbruch sind einige Vorarbeiten zu leisten:

1. Vorarbeiten

Vor allem beim Abbruch von ehemaligen Industriebauten ist durch die Auswertung vorhandener Unterlagen und anhand einer Begehung des Abbruchobjektes festzustellen, ob mit einer Schadstoffbelastung des anfallenden Bauschutts gerechnet werden muss. Hierbei sind vor allem die verwendeten Baumaterialien sowie die letzte bzw. frühere Nutzungen des Gebäudes zu berücksichtigen. Ist ein Schadstoffpotenzial nicht auszuschließen, sind in Abstimmung mit dem Landratsamt Kulmbach, Sachgebiet 440 (Tel.: 09221/707 471) gutachterliche bzw. analytische Untersuchungen erforderlich.

2. Ausbau der Problemstoffe

2.1. Asbesthaltiger Bauschutt

Beim Verdacht auf asbesthaltige Abfälle (z.B. Eternit-Dachplatten, Spritzasbest, Platten von Fassadenverkleidung) sollte in jedem Fall mit der Abfallberatung des Landkreises Verbindung aufgenommen werden. Hier sind sowohl für den Umgang als auch für die Entsorgung strenge Vorschriften zu beachten!

2.2. Belastetes/r Erdreich/Bauschutt

Sollte z.B. nach einem Ölunfall oder durch sonstige chemische Verunreinigungen (siehe auch „1. Vorarbeiten“) belastetes Erdreich bzw. belasteter Bauschutt zur Entsorgung anstehen, so ist in der Regel eine Analytik erforderlich. Diese muss immer vorab mit der Abfallberatung und den Fachbehörden abgesprochen werden. Nur eine auf das Gefahrenpotential abgestimmte Analytik bietet die Basis für die Festlegung des ordnungsgemäßen Entsorgungsweges (siehe 5.1. und 5.2.). Durch Verzicht auf nicht benötigte Parameter können zudem Kosten gespart werden.

2.3. Teerhaltiger Straßenaufbruch

Vor allem älterer Straßenaufbruch enthält meistens Steinkohleteer und kann vom Asphaltmischwerk zur Wiederverwertung nicht angenommen werden.
Teerhaltiger Straßenaufbruch kann in einem technischen Verfahren mit Bitumen ummantelt und wieder eingebaut werden. Ist dies nicht möglich, muss das Material auf einer Deponie abgelagert werden. Nachdem die Deponie Himmelkron bis Mitte 2010 geschlossen ist, müssen derzeit andere Wege in Anspruch genommen werden. Bitte nehmen Sie diesbezüglich mit der Abfallberatung Verbindung auf.

2.4. Sonstige Problemabfälle

Problemabfälle wie Farben, Lacke, Bitumenanstriche, Leuchtstoffröhren, Öle, Holzschutz- und Lösungsmittel, Klebe- und Dichtungsmassen, Beizen und Laugen, Montageschaumdosen usw. aus privaten Haushalten können bei der Problemmüllsammlung des Landkreises abgegeben werden. Die Termine werden veröffentlicht oder können bei der Abfallberatung erfragt werden. Problemabfälle aus nicht-privaten Anfallstellen müssen über fachkundige Firmen der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Für die Entsorgung von Nachtspeicheröfen oder Tresoren sind ebenfalls Fachfirmen zu beauftragen. Entsprechende Ansprechpartner sind bei der Abfallberatung zu erfragen.

Für Batterien und Akkus besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht beim Handel.

3. Ausräumen des Gebäudes

Vor dem Beginn der Abbrucharbeiten ist das abzubrechende Gebäude von sämtlichen Einrichtungen und sonstigem Material, das nicht baulicher Bestandteil des Gebäudes ist, zu räumen.

3.1. Brauchbares Inventar

Brauchbare Möbel und Einrichtungsgegenstände sowie funktionsfähige Elektrogeräte können über das Gebrauchtwarenkaufhaus der INTEGRA (09221 / 76988; Hans-Hacker-Str. 17, Kulmbach; Mo-Di 9.00 - 17.00 Uhr; Mi-Fr 9.00 - 18.00 Uhr; Sa 9.00 - 13.00 Uhr) einer sinnvollen Wiederverwendung zugeführt werden. Bitte rufen Sie dort an und vereinbaren Sie einen Termin.

3.2. Unbrauchbares Inventar

Unbrauchbare Möbel und Einrichtungsgegenstände können zur Sperrmüllabfuhr (2x pro Jahr) angemeldet werden, sofern das Grundstück an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen ist (siehe 5.6.

Elektrogeräte (Kühl- und Gefriergeräte, mobile Klimageräte, Herde, Waschmaschinen etc.) unterliegen dem Elektrogesetz und damit einer Rückgabepflicht an den kommunalen Sammelstellen.

Für Kühl- und Klimageräte sowie Ölradiatoren unterhält der Landkreis Kulmbach eine Sammelstelle bei der Spedition Schmidt Hofmann, Industriestr. 3, 95365 Rugendorf (Mo-Do 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.00 Uhr). Alle anderen Elektrogeräte müssen zur INTEGRA, Hans Hacker Str. 17, 95349 Kulmbach (Mo-Di 9.00 - 17.00 Uhr; Mi-Fr 9.00 - 18.00 Uhr; Sa 9.00 - 13.00 Uhr). Die Haushaltsgroßgeräte werden zusätzlich einmal pro Jahr vom Landkreis abgeholt.

4. Rückbau

4.1. Dachabdeckung

4.1.1. Asbestzement (siehe 2.1.)
4.1.2. Ziegel (Verwertbarer Bauschutt, siehe 5.2.)
4.1.3. Schiefer (Nichtverwertbarer Bauschutt, siehe 5.3.)
4.1.4. Bitumenwellplatten (Ondoline; Restmüll, siehe 6.)
4.1.5. Blech (Metall, siehe 4.2.4.)

4.2. Dachstuhl, Fenster, Türen

4.2.1. Altholz unbehandelt

Folgende Privatfirmen nehmen unbehandeltes Altholz an:

Fa. Veolia

Tel.: 09221 / 8780940

Fa. Hoffmann

Tel.: 09221 / 76636

Fa. Trapper

Tel.: 09221 / 90690

Fa. Drechsler

 Tel.: 09221 / 67000

4.2.2. Altholz behandelt

Behandelte Althölzer (Zäune, Dachstühle, Palisaden usw.), mit Farbe bestrichene Hölzer sowie Spanplatten können nicht verwertet und müssen direkt über die Müllumladestation des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf der Verbrennung zugeführt werden. Diese befindet sich in Kulmbach, Industriegebiet Am Goldenen Feld, Von-Linde-Str. 19. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr.

Hier können allerdings nur Abfälle bis zu einer Länge von 2,00 m und einer Stärke von 10x10 cm angenommen werden. 

Die Anlieferungsgebühr beträgt derzeit 114,00 € pro Tonne. Für Kleinstanlieferungen beträgt der Pauschalpreis 5,00 €.

Längere oder stärkere Teile müssen entweder zerkleinert oder über andere Anbieter entsorgt werden. Entsprechende Firmen sind bei der Abfallberatung zu erfragen.

4.2.3. Dachpappe

- private Anfallstelle: Kleinmengen können über die Restmülltonne entsorgt werden. Größere Mengen müssen an der Müllumladestation Kulmbach angeliefert werden. Der Preis beträgt 11,40 €/100 kg.
- nicht-private Anfallstellen / Transporteure: Die Anlieferung ist vorab mit dem Abfallberater des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf Herrn Norbert Burger (0921/83858) abzustimmen. Der Preis beträgt 114,00 €/t (zzgl. Umsatzsteuer).

4.2.4. Fenster/Türen mit Glas, Glas aller Art

Holz- oder Kunststofffenster mit Glas können an der Müllumladestation Kulmbach zum Preis von derzeit 114,00 € pro Tonne angeliefert werden.
Metallfenster mit Glas und sonstige Glasabfälle werden gegen Gebühr von der Fa. Veolia, Von-Linde-Str. 18 (09221/8780940), der Fa. Trapper, Am Goldenen Feld 31 (09221/90690), und der Fa. Drechsler, Von-Line-Str. 6 (09221/67000), in Kulmbach angenommen.

4.2.5. Metall

Altmetall (Badewannen, Dachrinnen, Öltanks (ohne Restöl), Kabelreste, Versorgungsleitungen, Lüftungsschächte usw.) kann beim Schrotthandel angeliefert werden.

Schrotthändler im Landkreis Kulmbach:

Fa. Trapper

Am Goldenen Feld 31

95326 Kulmbach

Tel.: 09221/90690

Fa. Veolia

Von-Linde-Str. 18

95326 Kulmbach

Tel.: 09221/8780940

Fa. Drechsler

 Von-Linde-Str. 6

 95326 Kulmbach

 Tel.: 09221/67000


5. Abriss

Beim eigentlichen Abbruch sind bezüglich der Entsorgung folgende Abfälle zu unterscheiden:

5.1. Erdaushub unbelastet 

Erdaushub ist so auszubaggern, zwischenzulagern und abzufahren, dass keine Vermischung mit Bauschutt oder anderen Verunreinigungen möglich ist. Unbelasteter Erdaushub soll – wie alle unbelasteten mineralischen Abfälle - im Allgemeinen einer Verwertung zugeführt werden, z.B. als Material für Auf- und Anschüttungen im Bereich der Baumaßnahme selbst, im Wegebau oder bei genehmigten Auffüllungen. 

Für die Beseitigung besteht Andienpflicht bei einer Erdaushubdeponie im Landkreis Kulmbach. Einer Verwendung auf einer Deponie außerhalb des Landkreises wird nicht zugestimmt.

Hierfür steht die vom Zweckverband betriebene Erdaushub- und Bauschuttdeponie in Kirchleus zur Verfügung. Hier kann täglich von 7.30 bis 16.30 Uhr, freitags von 7.30 bis 15.00 Uhr angeliefert werden. 

5.2. Bauschutt unbelastet

Nicht verwertbarer Bauschutt (Putz, Waschbecken, WC-Schüssel, Bauschutt mit zu hohem Anteil an Erdreich, usw.) muss direkt auf der Deponie Kirchleus abgelagert werden. Die Gebühr hierfür beträgt 7,50 € pro Tonne.

Gipskartonplatten sind ebenfalls nicht verwertbar, müssen aber an der Deponie Himmelkron angeliefert werden. In der Zeit der Schließung der Deponie sind diese Abfälle den privaten Entsorgungsfirmen im Landkreis anzudienen. Dies sind:

Fa. Drechsler

Von-Linde-Str. 17

95326 Kulmbach

Tel.: 09221/67000

Fa. Trapper

Am Goldenen Feld 31

95326 Kulmbach

Tel.: 09221/90690

Fa. Veolia

Von-Linde-Str. 18

95326 Kulmbach

Tel.: 09221/8780940

5.3. Erdaushub/Bauschutt belastet 

Belasteter und unbelasteter Erdaushub/Bauschutt sind grundsätzlich vor Ort weitestgehend getrennt zu halten. Es besteht ein absolutes Vermischungs- bzw. Verdünnungsverbot. Das belastete Material ist repräsentativ zu beproben und anschließend zu analysieren. Der Analyseumfang richtet sich auch nach dem geplanten Entsorgungsweg (Verwertung oder Beseitigung) und ist im Voraus mit der Abfallberatung abzustimmen.

Nach Vorlage der Analyseergebnisse werden der Entsorgungsweg und die erforderliche Nachweisführung festgelegt.

Entsorgungsweg:

1. Beseitigung

Ist eine Verwertung nicht möglich oder nicht angedacht, besteht eine Andienpflicht zur Beseitigung auf den Deponien des Landkreises Kulmbach. Eine Verwendung auf Deponien außerhalb des Landkreises, z.B. zu Profilierungszwecken oder zum deponieinternen Wegebau wird nur unter bestimmten Vorrausetzungen und erst nach eingehender Prüfung als Verwertungsmaßnahme anerkannt. Der Entsorgungsweg hängt von der Höhe der Belastung ab:

Belastung

Deponie

Preis

bis DK 0

Kirchleus

Erdaushub: 5,00 €/t 
Bauschutt: 7,50 €/t

bis DK I

Himmelkron 

Unbelasteter Erdaushub,
Abraum, Kies: 7,67 €/m³
Nicht verwertbarer Bauschutt: 38,35 €/m³
Leicht belastete mineralische Abfälle (außer Schlämmen): 75,00 €/m³
Schlämme (stichfest entwässert): 90,00 €/m³
Asbest festgebunden: 95,00 €/m³

über DK I (Deponieverordnung)

Sandmühle (Arzberg,
Landkreis Wunsiedel)

 lt. Satzung Sandmühle

Die erforderliche Nachweisführung ist für die Deponien Kirchleus und Himmelkron mit der Abfallberatung des Landkreises Kulmbach abzustimmen (09221/707-199, -151 o. -109). Für die Deponie Sandmühle ist die Abfallberatung des Landkreises Wunsiedel zuständig (Hr. Sonntag, 09232/80523 o. Hr. Sturm 09232/809 470).

2. Verwertung

Bei einer geplanten Verwertung sind derzeit die in Bayern gültigen Vorgaben nach LAGA „Zuordnungswerte Z 0, Z 1.1, Z 1.2 bis Z 2“ für Boden bzw. Straßenaufbruch ausschlaggebend. Eine entsprechende Analytik ist also in jedem Fall zu erstellen. 
Bei einer Belastung bis Z2 sind die entsprechenden Vorgaben des LAGA-Merkblattes für den Einbau zu beachten. 

Wird eine Verwertung der Abfälle angestrebt, sind vor Beginn der Maßnahme beim Sachgebiet 440 des Landratsamtes Kulmbach (Staatliche Überwachung; Herr Vießmann, Tel.:09221 / 707-471 o. Abfallberatung, Tel.: 09221 / 707-199, -151 o. -109) folgende Unterlagen einzureichen:

1. Analytik nach LAGA bzw. nach Einzelabsprache

2. Ein bestätigter Verwertungsnachweis

3. Ein Formblatt (3 Seiten) mit Lagekoordinaten und Beschreibung des Einbauortes, seiner späteren Nutzung sowie eine Darstellung der evtl. notwendigen Sicherungsmaßnahmen. Art und Umfang der Mindest- bzw. der ergänzenden Angaben des Formblattes werden in Absprache mit der Erzeugerbehörde festgelegt. 
Sofern eine Behandlung einer Verwertung vorgeschaltet wird, ist zusätzlich die Annahmeerklärung der Bodenbehandlungsanlage vor dem Abtransport des Materials dem Sachgebiet 440 vorzulegen. 

Bei einer Belastung über Z2 und einer angedachten Verwertung zu Deponiebauzwecken sind zusätzlich ebenfalls vor Beginn der Maßnahme folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweis der bautechnischen Eignung des Materials

2. Bescheid der Deponie mit den festgelegten Inputkriterien

3. Nachweis, dass es sich um eine aus fachlicher Sicht notwendige Baumaßnahme innerhalb des durch die Deponieabdichtungssysteme gesicherten Bereiches in der aus fachlicher Sicht erforderlichen Dimensionierung handelt.

Eine Befreiung von der Andienungspflicht für die landkreiseigenen bzw. beauftragte Deponien kann nur auf Antrag und nach Prüfung der vollständigen Unterlagen (Analysebefunde, Verwertungsnachweis, Formblatt) gewährt werden. Ein Anspruch auf Befreiung besteht nicht. Der angestrebten Verwertung muss vor Beginn der Maßnahme schriftlich vom Landkreis zugestimmt werden.

5.4. Bituminöser Straßenaufbruch (nicht teerhaltig)

Bituminöser Straßenaufbruch wird an der Bauschuttdeponie nicht mehr angenommen, sondern soll einer Wiederverwertung zugeführt werden. In Kulmbach wird bituminöser Straßenaufbruch von der Asphaltgesellschaft Bayreuth, Werk Kulmbach, Von-Linde-Straße 2 a, 95326 Kulmbach, Tel.: 09221/65535, angenommen und aufbereitet.

Die Kosten für die Verwertung belaufen sich auf ca. 5,00 bis 8,00 € pro Tonne.

5.5. Mineralische Dämmmaterialien

Mineralische Dämmmaterialien (Glas-, Stein-, Mineralwolle usw.) sind an der Deponie Himmelkron anzuliefern. In der Zeit der Deponieschließung bis Mitte 2010 sind diese Abfälle den privaten Entsorgern im Landkreis anzudienen:

Fa. Drechsler

Von-Linde-Str. 17

95326 Kulmbach

Tel.: 09221/67000

Fa. Trapper

Am Goldenen Feld 31

95326 Kulmbach

Tel.: 09221/90690

Fa. Veolia

Von-Linde-Str. 18

95326 Kulmbach

Tel.: 09221/8780940


5.6. Restmüll/Sperrmüll

Unter Restmüll versteht man alle nicht verwertbaren, brennbaren Abfälle (PVC-Beläge, Kunststoffrohre, mit Farbe verschmutztes Papier, Hartschaum,Heraklit, behandeltes oder gestrichenes Holz, Spanplatten, Tapeten, Teppichreste usw.). 
Die Entsorgung erfolgt über die Müllumladestation des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf in Kulmbach, Von-Linde-Str. 19. Die Kosten betragen 114,00 € /Tonne. Die Öffnungszeiten sind Mo. – Fr. 8.15 – 12.00 und 12.30 – 16.00 Uhr. Haushaltsübliche Mengen von Sperrmüll können nach Anmeldung über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden. Dazu muss das Grundstück jedoch an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sein.

Definition Sperrmüll:

Unter Sperrmüll versteht man sperrige, bewegliche, Abfälle aus dem Haushalt, die brennbar sind:

- sperrig bedeutet zu groß für die Restmülltonne
Alles, was in einem Sack, Karton oder etwas ähnlichem bereitgestellt werden kann, ist auch klein genug für die Restmülltonne und somit KEIN Sperrmüll.
- beweglich bezeichnet Gebrauchsgegenstände, welche nicht fest mit dem Haus verbunden sind und im Falle eines Umzuges üblicherweise mitgenommen werden
- brennbar bedeutet überwiegend aus Holz, Kunststoff, Textilien oder Gemischen aus diesen Materialien

6. Sortierung

Wie bereits erwähnt, sind die Abfallerzeuger verpflichtet, verwertbare Abfälle auszusortieren. 

Ist eine Vorsortierung z.B. aus räumlichen Gründen nicht möglich, so müssen die Abfälle nachsortiert werden.

Diese Dienstleistung bieten folgende Firmen im Landkreis Kulmbach an:

Fa. Veolia, Von-Linde-Str. 18, 95326 Kulmbach

Tel.: 09221/8780940

Fa. Trapper, Am Goldenen Feld 31, 95326 Kulmbach

Tel.: 09221/90690

Natürlich ist die Sortierung mit zusätzlichen Kosten verbunden, so dass sich auf alle Fälle die Trennung der verschiedenen Fraktionen am Anfallort empfiehlt.

7. Transport

Folgende Firmen im Landkreis Kulmbach bieten Containerdienste an:

Fa. Veolia, Von-Linde-Str. 18, 95326 Kulmbach

Tel.: 09221/8780940

Fa. Trapper, Am Goldenen Feld 31, 95326 Kulmbach

Tel.: 09221/90690

Fa. Hoffmann, Von-Linde-Str. 3, 95326 Kulmbach

Tel.: 09221/76636

Fa. Drechsler, Von-Linde-Str. 6, 95326 Kulmbach

Tel.: 09221/67000


8. Allgemeine Hinweise

Ferner ist bei Abbrüchen zu beachten:

Der Bauherr ist verpflichtet, das Merkblatt dem von ihm beauftragten Bauunternehmen zur Kenntnis zu geben.

Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.

Beim Gebäudeabbruch, der An- und Abfahrt sowie dem Beladen der Abfuhrfahrzeuge sind Staubaufwirbelungen nach dem Stand der Technik durch Befeuchtung, Verringerung der Abwurfhöhen etc. zu vermeiden bzw. zu minimieren.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die in diesem Merkblatt gegebenen Informationen sowohl bezüglich des Entsorgungspfades als auch hinsichtlich der Entsorgungspreise nur den aktuellen Sachstand wiedergeben können. 
Vor allem im Bereich der Entsorgungsgebühren können kurzfristig Änderungen eintreten. Für Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Kulmbach ist die Gebührensatzung des Landkreises ausschlaggebend. Diese wird im Amtsblatt veröffentlicht. Der Abfallerzeuger ist verpflichtet, sich über die aktuelle ordnungsgemäße Entsorgung sowie die Entsorgungspreise zu informieren.

Für Fragen zu Abfällen, welche in dieser Auflistung nicht erwähnt werden oder bei sonstigen Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des Landkreises Kulmbach (09221 / 707-199 Herr Zenk, zenk.detlef(at)landkreis-kulmbach.de, 09221 / 707-151 Frau Flieger, flieger.ingrid(at)landkreis-kulmbach.de oder 09221 / 707-109 Frau Dr. De Meyer, demeyer.rita(at)landkreis-kulmbach.de).