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Als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft steht dem Landkreis Kulmbach das Recht zu überörtliche, nicht über das Kreisgebiet hinausgehende Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln.
Der Kreis handelt hierbei durch seine Organe, also den Landrat, den Kreistag und dessen beschließende Ausschüsse.
Der Kreistag als wichtigstes Organ entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises, während der Landrat die Beschlüsse des Kreistages vollzieht, Außerdem entscheidet er in seiner Funktion als Leiter des Landratsamtes sowohl in dessen Eigenschaft als Kreis- wie auch als Staatsbehörde über alle laufenden Angelegenheiten.
