Neue Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024

Die Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Flächen können ab sofort im Internet eingesehen werden (Bodenrichtwertkarte).

Der Gutachterausschuss des Landkreises Kulmbach am Landratsamt hat mit Beschluss vom 06.03.2024 die neuen Bodenrichtwerte für den Landkreis Kulmbach gemäß Baugesetzbuch und der bayerischen Gutachterausschussverordnung zum Stand 01.01.2024 festgelegt.

Die Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Flächen können ab sofort im Internet unter: www.bodenrichtwerte.bayern.de eingesehen werden (Bodenrichtwertkarte).

Eine schriftliche Auskunft kann dort online oder beim Gutachterausschuss des Landkreises Kulmbach jeweils kostenpflichtig (25 € pro Auskunft und Bodenrichtwert) bestellt werden. Hier kann auch die gesamte Liste (analog oder digital, jeweils 100 €) angefordert werden.

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie werden alle zwei Jahre flächendeckend ermittelt und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Grundstücksmarkt; darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts und dienen der steuerlichen Bewertung (u. a. der Erbschaftssteuer).

Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung waren die Daten der sogenannten Kaufpreissammlung, wo alle Grundstücksverkäufe (Notarverträge) der Jahrgänge 2022-2023 anonymisiert erfasst und ausgewertet werden. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut und erschließungs- und kostenbeitragsfrei (Baureifes Land) wären. Für die Entwicklungszustände Bauerwartungs- bzw. Rohbauland wurden die Bodenrichtwerte entsprechend angepasst. Der jeweilige beitrags- und abgabenrechtliche Zustand für die einzelnen Bodenrichtwerte wird bei der Bodenrichtwertauskunft mit angegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bodenrichtwerte keine bindende Wirkung haben. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung, telefonisch unter 09221 707-431 oder -433, per E-Mail unter gutachterausschuss@landkreis-kulmbach.de.

Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises Kulmbach (www.landkreis-kulmbach.de/umwelt-wirtschaft-verkehr/gutachterausschuss) unter dem Suchbegriff „Gutachterausschuss“ zu finden.

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